FAQs
Fragen und Antworten
Hier findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Bezahlkarte.
Wer bekommt die Bezahlkarte?
Erwachsene Schutzsuchende, unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland leben. Auch Personen mit Konto oder eigener Wohnung können eine Bezahlkarte erhalten. Kinder bekommen keine eigene Karte – ihre Leistungen laufen über die der Eltern.
Spart der Staat durch die Bezahlkarte Geld?
Nein. Die Karte verursacht sogar hohe Zusatzkosten – in Baden-Württemberg z. B. über 10 Millionen Euro allein für die Infrastruktur, ohne die Leistungen selbst. Studien zeigen: Weder Verwaltung noch Steuerzahlende profitieren finanziell.
Wie sieht der Alltag mit Bezahlkarte aus?
Die Karte wird nicht überall akzeptiert. Bargeld ist stark begrenzt, Überweisungen meist untersagt. Online-Shopping, Flohmarktbesuche oder das Bezahlen von Strom, Mietnebenkosten, Sportverein oder Schulprojekten sind oft nicht möglich. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird massiv erschwert.
Erleichtert die Bezahlkarte die Verwaltung?
Im Gegenteil: Die restriktiven Regeln führen zu enormem Mehraufwand – etwa bei Einzelfallprüfungen, Ausnahmegenehmigungen, Nachzahlungen und regionalen Einschränkungen. Für jede Schulveranstaltung oder Stromrechnung sind neue Anträge nötig. Das widerspricht dem Ziel der Entbürokratisierung.
Warum ist die Bezahlkarte grundrechtlich problematisch?
Die Bezahlkarte verletzt das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG folgt. Sie diskriminiert Geflüchtete gegenüber anderen Leistungsberechtigten – allein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus – und führt zu ungerechtfertigter Ungleichbehandlung. Die Karte entzieht Menschen grundlegende Freiheiten und ihre finanzielle Selbstbestimmung.
Was ist eine Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, über die Behörden Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auszahlen. Sie ersetzt kein Konto und ermöglicht nur begrenzte Bargeldabhebungen und Zahlungen – meist nur in bestimmten Geschäften. Überweisungen sind oft gar nicht oder nur nach Genehmigung möglich.
Gibt es Alternativen zur Bezahlkarte?
Ja. Behörden können weiterhin bar auszahlen oder auf ein Konto überweisen. Schutzsuchende haben das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto (§ 31 ZKG). Auch unbeschränkte Bezahlkarten mit Überweisungsoption sind möglich – ohne Grundrechtsverletzungen und ohne zusätzlichen Aufwand.
Was ist eine Tauschbörse und wie funktioniert sie?
Eine Tauschbörse ist ein solidarisches Projekt, bei dem Bargeld gegen Einkaufsgutscheine getauscht wird – ganz legal und anonym. So funktioniert es: • Eine geflüchtete Person kauft mit ihrer Bezahlkarte einen Einkaufsgutschein (für z. B. REWE, Lidl oder dm). • Du bekommst den Gutschein – sie bekommt das dringend benötigte Bargeld im gleichen Wert von Dir. So kann Bargeld für notwendige Ausgaben wie Fahrkarten, Schulprojekte oder Stromzahlungen verfügbar gemacht werden. 📍 Tauschbörsen befinden sich derzeit im Aufbau – Infos folgen bald!
Wozu dient die Bezahlkarte?
Die Bundesregierung begründet die Karte mit einer angeblichen Verwaltungsvereinfachung. Tatsächlich dient sie migrationspolitischen Zielen wie Abschreckung oder Ausreiseanreizen – obwohl belegt ist, dass solche Effekte ausbleiben. Für Betroffene bedeutet sie vor allem Einschränkung und Kontrolle.