^

Über uns

Allgemein

Seit 2023 gab es die ersten größeren Pilotprojekte in Deutschland zur sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber*innen. Die Bezahlkarten sind eingeschränkte Bankkarten, die Geflüchtete erhalten, um ihre Asylbewerber*innen‑Leistungen zu beziehen. Die Einschränkungen derKarten bestehen darin, dass nur begrenzt Bargeld abgehoben werden kann, keine Überweisungen und keine Online‑Einkäufe möglich sind.

Als Begründung für die Einführung der Bezahlkarte wurden der Bürokratieabbau sowie die Verhinderung illegaler Zahlungen ins Ausland genannt. Das Deutsche Zentrum für Integrations‑und Migrationsforschung (DeZIM) kam bereits 2024 in einer Studie zu dem Schluss, dass ein Basiskonto einer Bezahlkarte gegenüber die deutlich effizientere, unbürokratischere und kostengünstigere Variante sei. Für den zweiten Punkt, die Verhinderung illegaler Zahlungen ins Ausland, lagen zum Zeitpunkt der Einführung der Bezahlkarte keinerlei empirische Daten vor. Erste Studien sprechen stark gegen diese Argumentation. Die beiden Hauptargumente für die Einführung der Bezahlkarte erweisen sich faktisch als nicht haltbar. Was zurückbleibt, sind die von den Beschränkungen der Bezahlkarte betroffenen Menschen.

Durch diese Beschränkungen werden Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Inhaberinnen der Bezahlkarte können dort nicht teilnehmen, wo keine Kartenzahlung akzeptiert wird. Zum Beispiel auf Flohmärkten, an Imbissbuden oder bei Spendenveranstaltungen. Sie haben Schwierigkeiten, Anwält*innen oder Stromrechnungen zu bezahlen, Bahn‑ oder Handy‑Abonnements abzuschließen sowie Schulausflüge für ihre Kinder zu finanzieren.

Wir empfinden dies als Einschränkung der Grundrechte und der Menschenwürde. Es stellt eine Benachteiligung aufgrund der Herkunft dar und vernachlässigt die staatliche Aufgabe der Integration. Als Bürger*innen sehen wir es als unsere Pflicht, Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Rassismus entgegenzuwirken. Deshalb beteiligen wir uns, wo immermöglich, am öffentlichen Diskurs und klären über die diskriminierende Asylpolitik in Deutschland und speziell über die Bezahlkarte auf.

Dafür besuchen wir öffentlichen Veranstaltungen und geben Redebeiträge auf Demonstrationen. Wir sprechen aktiv mit Politiker*innen und nehmen an politischen Dialogveranstaltungen teil. Außerdem tauschen wir Supermarktgutscheine mit Betroffenen gegen Bargeld. Diese Aktion hatim Vergleich zur reinen Öffentlichkeitsarbeit den Vorteil, dass wir den Betroffenen unmittelbar ein kleines Stück Selbstbestimmung über ihr Leben zurückgeben können.

Bei den Tauschaktionen kommen wir ins Gespräch mit den Betroffenen, hören ihre Geschichten und erfahren von ihren Problemen. Genau diese direkten Begegnungen tragen aktiv und unmittelbar zur Integration bei.

Rechtliche Situation zur Bezahlkarte

Die 11. Kammer des Sozialgerichts Nürnberg stellte in zwei Verfahren fest (S 11 AY 15/24 ERund S 11 AY 18/24 ER), dass die Antragsteller*innen durch die Bezahlkarte erheblich in ihrer Dispositionsfreiheit eingeschränkt sind und ihr Existenzminimum bedroht ist. Das Sozialgericht kritisierte außerdem, dass die Behörde keinerlei Ermessensausübung vorgenommen und die Bargeldbeschränkung auf 50 Euro nicht begründet habe. Dieser Auffassung schloss sich die 17. Kammer des Sozialgerichts in einem weiteren Verfahren an.

Vor dem Sozialgericht Chemnitz wurde in einem Eilverfahren (S 20 AY 35/24 ER) ein alleinstehender Mann unterstützt, der seit sieben Jahren in Deutschland lebt. Durch die Überweisungseinschränkungen der Bezahlkarte konnte der Mann seine Stromrechnung nichtbezahlen. Die Behörde beendete daraufhin diesen rechtswidrigen Zustand.

Das Sozialgericht Hamburg erklärte (S 7 AY 410/24 ER) die Bargeldeinschränkung der Bezahlkarte für rechtswidrig. Das Gericht stellte klar, dass das Hamburger Amt für Migration nicht pauschal den Bargeldbetrag begrenzen darf, ohne die persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen zu berücksichtigen.

Grundrechtliche Probleme der Bezahlkarte ergeben sich insbesondere aus:

  • der Unterschreitung des Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG: Schutz derMenschenwürde & Art. 20 Abs. 1 GG: Sozialstaatsprinzip);
  • Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft einer Person (Art. 3 Abs. GG);
  • Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG).

Darüber hinaus steht die restriktive Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form mit allen genannten Einschränkungen in starkem Widerspruch zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von Integration (Zuwanderungsgesetz § 1, Satz 1).

Politische Aktionsform Gutscheintauschs und deren rechtliche Lage.

Eine notwendige Reaktion auf die diskriminierende Bezahlkarte sind sogenannte Gutscheintausche als politische Aktionsform. Die Tausche funktionieren so, dass Menschen mit der Bezahlkarte im Supermarkt handelsübliche Gutscheine an der Kasse kaufen und diese anschließend gegen den exakt gleichen Gegenwert in Bargeld tauschen. Auf diese Weise erhalten die von der Bezahlkarte betroffenen Personen wieder mehr Dispositionsfreiheit und finanzielle Selbstbestimmung. Die Supermarktgutscheine werden dann wiederum von solidarischen Bürger*innen gegen Bargeld getauscht. Das Ganze ist ein Nullsummenspiel und erfolgt ohne jeglichen Gewinn.

Es wurden kurz nach den ersten Gutscheintauschs Mutmaßungen über rechtliche Bedenken an den Gutscheintauschs bekannt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat in Übereinstimmung mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin festgestellt, dass kein Anfangsverdacht einer Straftatbesteht. Die Polizei München ließ verlauten, dass die Tauschaktionen aus Sicht der Staatsanwaltschaft I München nicht strafbar seien (Twitter, @PolizeiMuenchen, 15. Juli 2024).

Auch die Thüringische Ministerin Meißner hat auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Kowalleck (CDU) bezüglich der Gutscheintauschs beruhigend reagiert (Drucksache 8/455). Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundestag für Arbeit und Soziales wies in einer IFG‑Anfrage (Nr. 322523) darauf hin, dass man den Menschen keine Vorgaben machen könne, was sie mit den Leistungen auf der Bezahlkarte tun dürfen.

Wir würden uns wünschen, dass Menschen (z.B. Politiker*innen, Polizist*innen) ihr Energie nicht gegen die integrationsfördernden Gutscheintausche, sondern lieber gegen die grundrechts-einschränkende und sinnlose Kosten verursachende Bezahlkarte richten.