· Nein zur Bezahlkarte Karlsruhe · Wahlprüfsteine

Antworten der FDP Baden-Württemberg auf Wahlprüfsteine zur Bezahlkarte

Worum geht's?

Im Rahmen der bevorstehenden Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg haben wir als Karlsruher Initiative gegen die Bezahlkarte verschiedene Parteien zu ihren Positionen zur Bezahlkarte für Asylbewerber*innen befragt. Hintergrund unserer Wahlprüfsteine sind zentrale Bedenken: Der oft genannte Zweck, Geldtransfers ins Ausland zu verhindern, ist kaum belegt. Gleichzeitig führt die Bezahlkarte im Alltag zu massiven Einschränkungen. Viele Betroffene können damit nicht überall bezahlen und werden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Wir sehen die Einführung als rassistische Symbolpolitik. Mehrere Kommunen im Land haben bereits Anträge gestellt, um von der Umsetzung befreit zu werden.
Heute veröffentlichen wir die Antworten der FDP Baden-Württemberg (im weiteren FDP-BW) auf unsere Fragen und zeigen, wie die Partei die Bezahlkarte bewertet und welche Alternativen sie sieht.

Selfempowerement statt Integration

In ihrer Antwort auf unsere Wahlprüfsteine spricht sich die FDP-BW klar für die Beibehaltung der Bezahlkarte in ihrer aktuellen Form aus}. Damit stellt sie sich hinter ein System, das in der Praxis vielerorts eher zusätzliche Bürokratie als Entlastung schafft (Flüchtlingsrat-BW, 2025). Vor der Bezahlkarte war es möglich Asylbewerberleistungen auf das Basiskonto von Menschen zu überweisen. Seit Einsatz der Bezahlkarte muss jede einzelne Überweisung von der zuständigen Behörde geprüft und freigegeben werden. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Kommunen. Dazu kommen Einzelfallentscheidungen über höhere Bargeldobergrenzen, die aufgrund vieler Ausnahmeregelungen gefällt werden müssen. In Nordrheinwestfalen, wo die Kommunen die Freiheit haben die Bezahlkarte nicht einzuführen zeigt sich, dass Stand Januar 26 bereits 50 Prozent der rund 400 Kommunen die Bezahlkarte nicht einführen (GGUA.de, 2026). In Baden-Württemberg hat die Stadt Freiburg beschlossen über das Regelungsbefreiungsgesetz einen Antrag beim Bund zu stellen, um die Bezahlkarte in der jetzigen Form nicht umsetzen zu müssen (Rathaus Freiburg, 2025).

Die FDP-BW nimmt das ursprüngliche Argument ernst, wonach mit der Einführung der Bezahlkarte Zahlungen an Schleuser im Ausland erschwert werden sollten. Dabei blendet sie jedoch aus, dass dieses Argument faktisch kaum haltbar ist: Nur 7 Prozent der Geflüchteten und 12 Prozent der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund senden überhaupt Geld ins Ausland, wie aktuelle Daten von Silva & Zinn (2024) zeigen. Auch die Deutsche Bank schätzt, dass der Anteil von Asylleistungen an den rund 1,2 Milliarden Euro Rücküberweisungen im Jahr 2024 äußerst gering ist. Zudem stammt der größte Teil dieser Gelder von Menschen, die in Deutschland arbeiten und über ihre Abgaben auch das Asylsystem mitfinanzieren (Mediendienst, 2025).

Laut FDP-BW genügt die Bezahlkarte in ihrer aktuellen Form den rechtsstaatlichen Vorgaben zur Wahrung der Menschenwürde, selbst wenn Betroffene keinen Zugang zu anwaltlicher Vertretung oder Onlinekäufen haben und im Monat nur über 50 Euro bar verfügen können. Wir finden: Das klingt nach einer Einladung zu einem Selbstexperiment. Vielleicht sollten FDP-Abgeordnete einmal versuchen, so zu leben. Mit streng begrenztem Bargeld, ohne Onlinezahlungen und unter der Pflicht, jede Überweisung persönlich beantragen zu müssen. Menschenwürde gilt für alle, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus (Grundgesetz, 1949).

In ihrer Antwort betont die FDP-BW zudem, dass die Bezahlkarte die Integration nicht behindere. "Es gibt unzählige Möglichkeiten, die eigene Integration zu fördern" (Antwort 4). Die Anspruchshaltung, dass Betroffene doch vieles tun können, um ihre eigene Integration zu fördern ist realitätsfremd und zeugt vom Unverständnis für marginalisierte Gruppen. Die Bezahlkarte ist (z.B. neben dem Arbeitsverbot) ein weiteres Hindernis für die Integration in vielen Bereichen des Lebens. Die Barbeträge für Schulausflüge, der Einkauf im kleinen Supermarkt oder auf dem Flohmarkt, die Nutzung des ÖPNV mit dem Deutschlandticket werden unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht. Wie soll so eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, die doch so wichtig ist für Integration?

Wer liegt hier wem auf der Tasche?

Während Deutschland jährlich laut Studien zwischen 50 und 200 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung verliert, betragen die Gesamtkosten des Asylsystems etwa 6 Milliarden Euro. Wer liegt hier wem auf der Tasche? Wenn die FDP tatsächlich auf Effizienz und sinnvolle Einsparungen setzt, wäre der Ausbau der Steuefahndung und das Schließen diverser Schlupflöcher der deutlich naheliegendere Ansatz, statt Menschen auf der Flucht um das wenige Geld, das sie haben, noch weiter zu beschneiden.

Die Antworten im Original

  1. Frage: Wie steht Ihre Partei grundsätzlich zur Einführung und Beibehaltung der Bezahlkarte für Asylsuchende (im weiteren Text vereinfacht Bezahlkarte genannt)?
    Wir stehen Einführung und Beibehaltung der Bezahlkarte positiv gegenüber.
  2. Frage: Geflüchtete (Alleinstehend) erhalten in Karlsruhe nach Abzug der Sachleistungen monatlich rund 150 € Taschengeld. Wie bewertet Ihre Partei vor diesem Hintergrund die Einführungsbegründung zur Bezahlkarte, dass Schleuser oder andere Akteure im Ausland finanziert würden? Sollten sie der genannten Einführungsbegründung zustimmen, auf Basis welcher konkreten Belege?
    Die Bezahlkarte soll gerade dazu dienen, einen Abfluss der Gelder ins Ausland zu verhindern. Vor Einführung der Bezahlkarte stand mehr Bargeld zur Verfügung, das frei, beispielsweise auch für Dritte im Ausland, genutzt werden konnte. Als Beleg führen wir an, dass sich in der Geflüchtetenhilfe aktive Verbände an uns gewandt und ausdrücklich kritisiert haben, dass durch die eingeführte Bezahlkarte viel weniger Geld ins Ausland geschickt werden könne. Wenn diese Verbände das als reales Problem sehen, dann nehmen wir das ernst.
  3. Frage: Wie vereinbart Ihre Partei die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte (u. a. stark begrenztes Bargeld, keine Überweisungen, keine Onlinezahlungen) mit der Wahrung der Menschenwürde, wenn dadurch zentrale Lebensbereiche wie der Zugang zu anwaltlicher Beratung, der Einkauf auf Flohmärkten sowie die Teilnahme an ehrenamtlichen und spendenbasierten Angeboten faktisch erschwert oder ausgeschlossen werden?
    Wir sind überzeugt davon, dass die Bezahlkarte rechtsstaatlichen Vorgaben genügt. Dem entgegenstehende Rechtsprechung wäre uns nicht bekannt.
  4. Frage: Wie vereinbart Ihre Partei die Bezahlkarte mit dem Ziel der Integration, wenn Geflüchtete dadurch vom großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden.
    Wir teilen diese pauschale These nicht. Es gibt unzählige Möglichkeiten, die eigene Integration zu fördern, die nicht durch die Bezahlkarte beeinträchtigt werden.
  5. Frage: Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um Geflüchteten möglichst früh eine eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Arbeit zu ermöglichen? Warum setzt Ihre Partei auf eine restriktive Ausgestaltung von Sozialleistungen, statt Anreize und Unterstützung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu stärken?
    Restriktiv vorgehen wollen wir nur gegen diejenigen, die in unsere sozialen Sicherungssysteme einwandern und das System ausnutzen wollen. Diejenigen mit einer langfristigen Bleibeperspektive sollen kostenlose Sprachangebote erhalten und schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dabei wollen wir unterstützen. Ein Anreiz für die Aufnahme einer Tätigkeit und eine gelingende Integration ist beispielsweise die Möglichkeit, am Ende dieses Prozesses die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
  6. Frage: Will Ihre Partei an der Bargeldobergrenze von derzeit 50 € pro Monat festhalten? Wie begründen Sie diese Grenze vor dem Hintergrund, dass sie die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. ÖPNV, Vereinsleben, kleinere Dienstleistungen) erheblich einschränkt?
    Für beispielsweise das Deutschlandticket gibt es die Möglichkeit, dieses per Überweisung zu bezahlen. Der selbstbestimmten Fortbewegung werden keine Steine in den Weg gelegt. Gleiches gilt für Beitragszahlungen in Vereinen. Änderungsbedarf an der Bargeldobergrenze sehen wir daher nicht.
  7. Frage: Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ein Instrument geschaffen, das Kommunen ermöglicht, von landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Bezahlkarte, abzuweichen, wenn die Ziele der Regelung auf anderem Wege erreicht werden können und Bürokratie abgebaut wird. Wie bewertet Ihre Partei dieses Instrument im Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete?
  8. Frage: Mehrere Kommunen, darunter Freiburg, haben bereits beschlossen, einen Antrag auf Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Bezahlkarte zu stellen, um Diskriminierung abzubauen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Kann sich Ihre Partei vorstellen, ein entsprechendes Vorgehen auch in unserer Stadt politisch zu unterstützen und mitzutragen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, warum nicht?
    Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wir wollen an der Bezahlkarte in ihrer aktuellen Form festhalten.

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Grünes Logo mit einer durchgestrichenen Illustration einer Bezahlkarte. Der umlaufende Text in Großbuchstaben lautet: "KARLSRUHE SAGT NEIN ZUR BEZAHLKARTE".

Wir starten!

Wir starten unsere Initiative gegen die diskriminierende Bezahlkarte für Geflüchtete in Karlsruhe – mit einer lokalen Tauschbörse für Gutscheine und einer Spendenkampagne für den Anlauf.