· Nein zur Bezahlkarte Karlsruhe · Wahlprüfsteine
Antworten der CDU Baden-Württemberg auf Wahlprüfsteine zur Bezahlkarte

Antwort der CDU
Die CDU bedankt sich höflich für die fachlich fundierten Fragen und betont ihr Interesse an der Debatte. Sie danken uns für unsere Engagement und schreiben gleichzeitig, dass sie allen Tauschinitiativen in Deutschland die Gemeinnützigkeit entziehen wollen.
Konkrete Antworten auf unsere Wahlprüfsteine seien derzeit aufgrund laufender fachlicher Diskussionen, Koalitionsverhandlungen und kommunaler Zuständigkeiten noch nicht möglich. Stattdessen verweisen sie auf Beschlüsse auf ihrer Website, wo leider die Bezahlkarte mit keinem Wort erwähnt wird.
Außerdem schreiben sie, dass sie hinter ihrem Regierungsprogramm stehen, wo die Bezahlkarte explizit befürwortet wird: Sie soll Asylbewerberleistungen bargeldlos auszahlen, gesetzeskonforme Nutzung sicherstellen, Vertrauen schaffen und Zahlungserpressung durch Schlepper erschweren.
Abschließend das Versprechen der CDU, die Anliegen in weitere Abwägungen einzubeziehen.
Unsere Antwort
Schönen guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere E-Mail. Wir bedauern es sehr, dass Sie uns nicht ausführlich zu unserer WPS-Anfrage antworten konnten, sondern auf allgemeine Beschlüsse Ihrer Partei verwiesen haben. In diesen finde ich lediglich ein Papier zum Thema Migration, in dem das Wort „Bezahlkarte“ nicht genannt wird. Diese Beschlüsse helfen uns daher leider nur begrenzt weiter.
Zu dem von Ihnen genannten Auszug aus dem Regierungsprogramm hätte ich noch ein paar Rückfragen. Sie schreiben, die Bezahlkarte stelle sicher, dass die Leistungen von 150 € Taschengeld in Karlsruhe ausschließlich in der gesetzlich vorgesehenen Weise verwendet werden. Könnten Sie uns mitteilen, welche ungesetzliche Verwendungsmöglichkeiten Sie damit meinen? Drei Beispiele aus § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), die nach unserer persönlichen Erfahrung mit Betroffenen durch die Bezahlkarte eingeschränkt werden, sind: Ernährung (in vielen Restaurants und Imbissbuden kann nicht oder erst ab mindestens 10 € mit der Karte bezahlt werden), persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Spenden in der Kirche), Bildung (Klassenfahrten von Kindern) oder soziales und kulturelles Leben (der Großteil von Subkultur- und politischen Räumen ist spendenbasiert). Mehrere Gerichte haben bereits entschieden, dass die Bezahlkarte den gesetzlichen Bestimmungen nicht genügt (Tagesschau, 2024).
Weiterhin schreiben Sie von Zahlungserpressung und Menschenhändlern, die verhindert werden sollen. Haben Sie hierfür Belege? Nach unserem Kenntnisstand sprechen starke Hinweise dagegen. Nur 7 Prozent der Geflüchteten und 12 Prozent der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund senden überhaupt Geld ins Ausland, wie aktuelle Daten von (Silva & Zinn, 2024) zeigen. Auch die Deutsche Bank schätzt, dass der Anteil von Asylleistungen an den rund 1,2 Milliarden Euro Rücküberweisungen im Jahr 2024 äußerst gering ist. Zudem stammt der größte Teil dieser Gelder von Menschen, die in Deutschland arbeiten und über ihre Abgaben auch das Asylsystem mitfinanzieren (Mediendienst, 2025).
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Punkte in Ihre inhaltlichen Abwägungen und Debatten mit einfließen lassen würden. Denken Sie dabei auch an Ihre christlichen Werte.
Im 3. Mose (Levitikus) 19,33–34 steht geschrieben: „Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.“
Mit freundlichen Grüßen
Nein zur Bezahlkarte Karlsruhe
Unsere Wahlprüfsteine an die CDU Baden-Württemberg
- Frage: Wie steht Ihre Partei grundsätzlich zur Einführung und Beibehaltung der Bezahlkarte für Asylsuchende (im weiteren Text vereinfacht Bezahlkarte genannt)?
- Frage: Stehen sie als Christdemokraten hinter der Meinung zahlreicher christlicher Organisationen wie zum Beispiel des „Kommissariat der Deutschen Bischöfe“, des „Rat der Evangelischen Kirche“, der „Caritas“, oder der „Diakonie“, welche die Bezahlkarte und insbesondre die 50 € Bargeldgrenze kritisieren?
- Frage: Geflüchtete (Alleinstehend) erhalten in Karlsruhe nach Abzug der Sachleistungen monatlich rund 150 € Taschengeld. Wie bewertet Ihre Partei vor diesem Hintergrund die Einführungsbegründung zur Bezahlkarte, dass Schleuser oder andere Akteure im Ausland finanziert würden? Sollten sie der genannten Einführungsbegründung zustimmen, auf Basis welcher konkreten Belege?
- Frage: Wie vereinbart Ihre Partei die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte (u. a. stark begrenztes Bargeld, keine Überweisungen, keine Onlinezahlungen) mit der Wahrung der Menschenwürde und der christlichen Nächstenliebe, wenn dadurch zentrale Lebensbereiche wie der Zugang zu anwaltlicher Beratung, der Einkauf auf Flohmärkten sowie die Teilnahme an ehrenamtlichen und spendenbasierten Angeboten faktisch erschwert oder ausgeschlossen werden?
- Frage: Wie vereinbart Ihre Partei die Bezahlkarte mit dem Ziel der Integration, wenn Geflüchtete dadurch vom großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden.
- Frage: Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um Geflüchteten möglichst früh eine eigenständige
Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Arbeit zu ermöglichen? Warum setzt Ihre Partei auf eine restriktive Ausgestaltung von Sozialleistungen, statt Anreize und Unterstützung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu stärken? - Frage: Will Ihre Partei an der Bargeldobergrenze von derzeit 50 € pro Monat festhalten, die wie oben bereits erwähnt von zahlreichen christlichen Organisationen kritisiert wird? Wie begründen Sie diese Grenze vor dem Hintergrund, dass sie die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. ÖPNV, Vereinsleben, kleinere Dienstleistungen) erheblich einschränkt?
- Frage: Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ein Instrument geschaffen, das Kommunen ermöglicht, von landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Bezahlkarte, abzuweichen, wenn die Ziele der Regelung auf anderem Wege erreicht werden können und Bürokratie abgebaut wird. Wie bewertet Ihre Partei dieses Instrument im Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete?
- Frage: Mehrere Kommunen, darunter Freiburg, haben bereits beschlossen, einen Antrag auf Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Bezahlkarte zu stellen, um Diskriminierung abzubauen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Kann sich Ihre Partei vorstellen, ein entsprechendes Vorgehen auch in unserer Stadt politisch zu unterstützen und mitzutragen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, warum nicht?
Antwort der CDU Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für die Übersendung Ihrer Hinweise und Fragen sowie das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit und unseren politischen Positionen. Wir wissen sehr zu schätzen, mit welcher fachlichen Tiefe und Sorgfalt Sie Ihre Fragen und Anliegen formuliert haben.
Sie werden sicher nachvollziehen können, dass manche der von Ihnen genannten Themen derzeit noch fachlich diskutiert werden und bisweilen auch nicht Gegenstand aktueller Beschlussfassungen unsererseits sind. Konkrete Antworten im Hinblick auf künftiges Regierungshandeln sind zudem oftmals erst nach Abschluss etwaiger Koalitionsverhandlungen möglich. Ebenso ist eine Antwort auf Fragestellungen, die stellenweise auch tief in kommunale Zuständigkeiten hineinreichen, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht immer möglich. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir von einer konkreten Beantwortung Ihres Fragekatalogs zum jetzigen Zeitpunkt absehen müssen. Natürlich wollen wir Ihnen aber dennoch einen Einblick in unsere zentralen Anliegen für die kommende Legislaturperiode bieten. Informationen zur Arbeit der CDU finden Sie auf unserer Website https://www.cdu-bw.de/ueber-uns/beschluesse/
Hier werden Sie auch einen ersten Eindruck im Hinblick auf einige der von Ihnen angesprochenen Politikbereiche finden.
Generell sprechen wir uns für die Bezahlkarte aus. In unserem Regierungsprogramm schreiben wir dazu folgendes:
„Mit der bundesgesetzlich vorgesehenen Bezahlkarte zahlen wir Asylbewerberleistungen bargeldlos aus. So stellen wir sicher, dass die Leistungen in der gesetzlich vorgesehenen Weise
verwendet werden, und schaffen Vertrauen und Verbindlichkeit.
Zugleich erschweren wir damit Zahlungserpressung durch Schlepper und Menschenhändler. Um Missbrauch und Umgehung der Bezahlkarte zu verhindern, setzen wir auf klare Regeln, einheitliche Standards sowie wirksame Kontrolle und unterstützen den Bund bei der Schaffung
der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Dies soll auch den Verlust der Gemeinnützigkeit von Organisationen ein schließen, die beispielsweise den Umtausch der Bezahlkarte unterstützen.“
Das vollständige Regierungsprogramm finden Sie unter https://www.cdu-bw.de/regierungsprogramm/. Es gibt einen umfassenden Überblick über unsere politischen Schwerpunkte und Zielsetzungen für die kommenden Jahre.
Darüber hinaus werden wir Ihre Anliegen auch für unsere weitere Arbeit berücksichtigen und werden sie soweit möglich in unsere inhaltlichen Abwägungen und Debatten einfließen lassen.
Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihr Interesse.



