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· Nein zur Bezahlkarte Karlsruhe · Wahlprüfsteine

Antworten der Linken Baden-Württemberg auf Wahlprüfsteine zur Bezahlkarte

Sharepic Wahlprüfsteine der Linken

Fragen und Antworten auf die Wahlprüfsteine an die Linke Baden-Württemberg von die Link in Karlruhe.

  1. Wie steht Ihre Partei grundsätzlich zur Einführung und Beibehaltung der Bezahlkarte für Asylsuchende (im weiteren Text vereinfacht Bezahlkarte genannt)?

Wir setzen auf Ermöglichung statt Einschränkung. In unserem Wahlprogramm heißt es „Keine Gelder für Repression"[1] – stattdessen fordern wir den Abbau von Arbeitsverboten und Beschäftigungshindernissen. Statt Menschen durch restriktive Sozialleistungen zu demütigen, wollen wir ihnen schnellen Zugang zu Bildung, Sprachkursen und dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

  1. Geflüchtete (Alleinstehend) erhalten in Karlsruhe nach Abzug der Sachleistunge monatlich rund 150 € Taschengeld. Wie bewertet Ihre Partei vor diesem Hintergrund die Einführungsbegründung zur Bezahlkarte, dass Schleuser oder andere Akteure im Ausland finanziert würden? Sollten sie der genannten Einführungsbegründung zustimmen, auf Basis welcher konkreten Belege?

Nein, wir lehnen diese Obergrenze kategorisch ab. 50 € Bargeld im Monat machen selbstbestimmte Teilhabe unmöglich. Wir fordern die vollständige Abschaffung der Bezahlkarte und der restriktiven Obergrenze. Für Geflüchtete muss eine Auszahlung der Leistungen in bar ermöglicht oder ein „echtes“ Konto ohne Auszahlungsobergrenze zur Verfügung gestellt werden.

  1. Wie vereinbart Ihre Partei die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte (u. a. stark begrenztes Bargeld, keine Überweisungen, keine Onlinezahlungen) mit der Wahrung der Menschenwürde, wenn dadurch zentrale Lebensbereiche wie der Zugang zu anwaltlicher Beratung, der Einkauf auf Flohmärkten sowie die Teilnahme an ehrenamtlichen und spendenbasierten Angeboten faktisch erschwert oder ausgeschlossen werden?

Gar nicht. Unsere Gemeinderatsfraktion in Karlsruhe hat im Juli einen Antrag zu Bezahlkarte gestellt, in dem unsere Position deutlich wird: „Die Bezahlkarte in ihrer restriktiven Form verletzt den grundrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums." [2] Die Einschränkungen führen dazu, dass grundlegende Bedürfnisse nicht mehr oder nur zu höheren Preisen gedeckt werden können. Anwaltskosten, Dolmetscherleistungen, Vereinsbeiträge – all das wird massiv erschwert. Das ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

  1. Wie vereinbart Ihre Partei die Bezahlkarte mit dem Ziel der Integration, wenn Geflüchtete dadurch vom großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden.

Die Bezahlkarte widerspricht dem Integrationsgedanken fundamental. Wie wir in unserem oben erwähnten Antrag ausführen, „[...] behindert [eine restriktive Bezahlkarte] die Integration und Teilhabe und führt zu gesellschaftlicher Ausgrenzung." [2] Integration erfordert Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – genau das verhindert die Bezahlkarte systematisch.

  1. Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um Geflüchteten möglichst früh eine eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Arbeit zu ermöglichen? Warum setzt Ihre Partei auf eine restriktive Ausgestaltung von Sozialleistungen, statt Anreize und Unterstützung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu stärken?

Wir setzen auf Ermöglichung statt Einschränkung. In unserem Wahlprogramm heißt es „Keine Gelder für Repression"[1] – stattdessen fordern wir den Abbau von Arbeitsverboten und Beschäftigungshindernissen. Statt Menschen durch restriktive Sozialleistungen zu demütigen, wollen wir ihnen schnellen Zugang zu Bildung, Sprachkursen und dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

  1. Will Ihre Partei an der Bargeldobergrenze von derzeit 50 € pro Monat festhalten? Wie begründen Sie diese Grenze vor dem Hintergrund, dass sie die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. ÖPNV, Vereinsleben, kleinere Dienstleistungen) erheblich einschränkt?

Nein, wir lehnen diese Obergrenze kategorisch ab. 50 € Bargeld im Monat machen selbstbestimmte Teilhabe unmöglich. Wir fordern die vollständige Abschaffung der Bezahlkarte und der restriktiven Obergrenze. Für Geflüchtete muss eine Auszahlung der Leistungen in bar ermöglicht oder ein „echtes“ Konto ohne Auszahlungsobergrenze zur Verfügung gestellt werden.

  1. Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ein Instrument geschaffen, das Kommunen ermöglicht, von landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Bezahlkarte, abzuweichen, wenn die Ziele der Regelung auf anderem Wege erreicht werden können und Bürokratie abgebaut wird. Wie bewertet Ihre Partei dieses Instrument im Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete?

Wir begrüßen dieses Instrument ausdrücklich als Möglichkeit für Kommunen, sich gegen die diskriminierende Landespolitik zu stellen. In unserem Wahlprogramm fordern wir eine „Opt-out-Regelung für Kommunen" [1] – das Regelungsbefreiungsgesetz bietet genau diese Möglichkeit und sollte genutzt werden.

  1. Mehrere Kommunen, darunter Freiburg, haben bereits beschlossen, einen Antrag auf Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Bezahlkarte zu stellen, um Diskriminierung abzubauen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Kann sich Ihre Partei vorstellen, ein entsprechendes Vorgehen auch in unserer Stadt politisch zu unterstützen und mitzutragen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, warum nicht?

Ja, unbedingt. Unser Antrag vom Juli 2025 im Gemeinderat, der forderte, dass sich die Stadt „beim Städtetag und darüber hinaus auf Landesebene dafür ein[setzten soll], dass die Bezahlkarte wieder abgeschafft wird" und außerdem „Schritte [prüfen soll], um eine Klage gegen die Bezahlkarte einzureichen oder sich einer Sammelklage anzuschließen." [2] wurde leider mehrheitlich abgelehnt. Durch das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz haben sich im Herbst dann neue Möglichkeiten ergeben, die Freiburg genutzt hat. Ein entsprechende Initiative wird zeitnah auch in Karlsruhe beraten. Selbstverständlich werden wir sie aktiv unterstützen und mittragen.

Quellen:

[1] https://www.die-linke-
bw.de/fileadmin/lv/2026Landtagswahl/Die_Linke_Landtagswahlprogramm_2026.pdf, Seite 47

[2] https://www.dielinke-fraktion-karlsruhe.de/start/initiativen-im-gemeinderat/news/antrag-nein-
zu-populistischer-symbolpolitik-durch-eine-restriktive-und-diskriminierende-bezahlkarte

Zweck der Wahlprüfsteine und Parteiunabhängigkeit

Wir haben die Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahl in Baden-Württemberg an mehrere Parteien geschickt. Damit wollen wir einerseits auf die Probleme der diskriminierenden Bezahlkarte aufmerksam machen, andererseits besteht theoretisch die Möglichkeit, die pauschale Bargeldgrenze von 50 € aufzuheben und die Bezahlkarte über das sogenannte Regelungsbefreiungsgesetz in den einzelnen Städten Baden-Württembergs vollständig abzuschaffen.
Die Wahlprüfsteine stellen
keine Wahlempfehlung für eine bestimmte Partei dar. Wir lassen uns von keiner Partei vorschreiben, was wir tun oder lassen und sind und bleiben parteiunabhängig.

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