· Nein zur Bezahlkarte Karlsruhe · Wahlprüfsteine
Antworten der Partei die Grünen Baden-Württemberg auf Wahlprüfsteine zur Bezahlkarte

Fragen und Antworten auf die Wahlprüfsteine an die SPD Baden-Württemberg von Adrian Keller (Kandidat: Karlsruhe-West)
- Wie steht Ihre Partei grundsätzlich zur Einführung und Beibehaltung der Bezahlkarte für Asylsuchende (im weiteren Text vereinfacht Bezahlkarte genannt)?
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende sehen wir als Grüne in Baden-Württemberg differenziert. Entscheidend ist für uns, dass Geflüchtete menschenwürdig behandelt werden und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet bleibt. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen der Existenzsicherung – sie dürfen nicht zu einem Instrument werden, das Menschen pauschal unter Generalverdacht stellt oder ihre Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt. Die aktuelle Form der Bezahlkarte widerspricht teilweise diesen Kriterien.
Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass Bund und Länder sich mit dem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz am 7. November 2023 mehrheitlich auf eine einheitliche Lösung verständigt haben. Die Landesregierung hat diesen Beschluss umgesetzt, sodass ab Dezember 2024 die Bezahlkarte, beginnend mit den Erstaufnahmeeinrichtungen, auch in Baden-Württemberg eingeführt wurde. Auf Landesebene wollen wir die aktuellen Mängel bei der Umsetzung der Bezahlkarte beheben und sie künftig unbürokratisch gestalten, so dass keine zusätzliche Belastung für die Behörden und keine unnötigen Hürden für Geflüchtete entstehen. Für die Ausgestaltung sollen die Kommunen zum Beispiel bei Bargeldobergrenzen den vielfach geforderten Gestaltungsspielraum erhalten, um die Versorgung der Geflüchteten diskriminierungsfrei sicherzustellen.
In der politischen Bewertung bleiben wir besonders als Karlsruher Grüne kritisch. Es gibt keine belastbaren empirischen Belege dafür, dass Sozialleistungen ein wesentlicher „Pull-Faktor“ für Fluchtmigration sind. Deshalb sehen wir die Bezahlkarte grundsätzlich nicht als geeignetes Mittel, Fluchtursachen oder Migration zu steuern. Entscheidend ist vielmehr, die Kommunen strukturell zu unterstützen, Integrationsangebote und Willkommensstrukturen auszubauen sowie Verfahren zu beschleunigen. Genau diesen Weg verfolgt unsere grüne Gemeinderatsfraktion seit vielen Jahren konsequent. Die in Aussicht gestellte Verwaltungsentlastung durch die Bezahlkarte auf kommunaler Ebene kann in Frage gestellt werden.
In persönlichen Gesprächen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Eggenstein-Leopoldshafen und Karlsruhe wurde uns von Betroffenen jedoch auch berichtet, dass die Einführung der Karte vielfach gar nicht auf Ablehnung stieß. Durch die Hürde einer PIN-Nummer bietet die Karte für Geflüchtete zum Beispiel einen effektiven Diebstahlschutz im Vergleich zu Bargeld. Daher lehnen wir als Karlsruher Grüne die Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form zwar grundsätzlich ab, sehen aber zumindest auch das Potenzial, dass eine tatsächlich diskriminierungsfreie Umsetzung politisch möglich und auch im Sinne der Geflüchteten selbst sein kann.
- Geflüchtete (Alleinstehend) erhalten in Karlsruhe nach Abzug der Sachleistunge monatlich rund 150 € Taschengeld. Wie bewertet Ihre Partei vor diesem Hintergrund die Einführungsbegründung zur Bezahlkarte, dass Schleuser oder andere Akteure im Ausland finanziert würden? Sollten sie der genannten Einführungsbegründung zustimmen, auf Basis welcher konkreten Belege?
Als Grüne überzeugt uns diese Begründung für die Einführung der Bezahlkarte, die vor allem von Union, FDP und AfD hervorgebracht wird, nicht. Wenn alleinstehende Geflüchtete nach Abzug der Sachleistungen nur rund 150 Euro monatlich zur freien Verfügung haben, handelt es sich um einen Betrag, der sich am Existenzminimum orientiert. Daraus lassen sich schon rein praktisch kaum nennenswerte Geldsummen ins Ausland transferieren. Die Vorstellung, dass auf dieser Grundlage systematisch Schleuser oder andere Akteure finanziert würden, erscheint daher nicht plausibel.
Es gibt bislang zudem keine belastbaren wissenschaftlichen Belege, die einen solchen Zusammenhang
bestätigen. Studien zeigen vielmehr, dass nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Geflüchteten überhaupt Geld ins Ausland überweist – in den allermeisten Fällen an direkte Familienangehörige. Auch
die häufig genannte These, Sozialleistungen würden gezielt für Schleuserzahlungen eingesetzt, gilt in der Forschung als nicht nachgewiesen. Vor diesem Hintergrund sehen wir die entsprechende Begründung für die Bezahlkarte als nicht evidenzbasiert.
Das bedeutet nicht, dass es nicht in Einzelfällen auch problematische Konstellationen geben kann. Politische Entscheidungen, die in die Lebensrealität vieler Menschen eingreifen, sollten jedoch nicht auf Einzelfällen gründen. Eine evidenzbasierte Datengrundlage dafür liegt hier aus unserer Sicht nicht vor. Deshalb haben wir die Einführung der Bezahlkarte von Beginn an kritisch begleitet. Wenn sie umgesetzt wird, dann vor allem, um bundeseinheitliche Regelungen einzuhalten und mit dem Ziel, die Verwaltung zu entlasten – nicht, weil wir die Annahme teilen, dass damit Schleuserfinanzierung wirksam unterbunden werden kann.
- Wie vereinbart Ihre Partei die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte (u. a. stark begrenztes Bargeld, keine Überweisungen, keine Onlinezahlungen) mit der Wahrung der Menschenwürde, wenn dadurch zentrale Lebensbereiche wie der Zugang zu anwaltlicher Beratung, der Einkauf auf Flohmärkten sowie die Teilnahme an ehrenamtlichen und spendenbasierten Angeboten faktisch erschwert oder ausgeschlossen werden?
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form in der kommenden Legislaturperiode – wie oben beschrieben – aufgehoben werden. Der Zugang zu anwaltlicher Beratung, der Einkauf auf Flohmärkten sowie die Teilnahme an ehrenamtlichen und spendenbasierten Angeboten müssen selbstverständlich auch für Geflüchtete möglich sein.
- Wie vereinbart Ihre Partei die Bezahlkarte mit dem Ziel der Integration, wenn Geflüchtete dadurch vom großen Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden.
Die Bezahlkarte darf wie beschrieben nicht zu einem Instrument werden, das Menschen pauschal unter
Generalverdacht stellt oder ihre Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft einschränkt. Die
aktuelle Umsetzung der Bezahlkarte ist mit diesen Kriterien teilweise nicht vereinbar. Wir setzen uns
auf Landesebene daher für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Karte ein.
- Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um Geflüchteten möglichst früh eine eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Arbeit zu ermöglichen? Warum setzt Ihre Partei auf eine restriktive Ausgestaltung von Sozialleistungen, statt Anreize und Unterstützung für den Zugang zum Arbeitsmarkt zu stärken?
ªür uns Grüne in Baden-Württemberg ist klar: Arbeit ist ein wesentlicher Teil von Integration. Deshalb
setzen wir darauf, Geflüchteten so früh wie möglich den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und
bestehende Hürden konsequent abzubauen. Dazu gehört vor allem, Arbeitsverbote zu verkürzen und
Verfahren zu beschleunigen, damit Menschen schneller eine Beschäftigung aufnehmen können. Die 1. 200 vom grün-geführten Sozialministerium finanzierten Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanger unterstützen landesweit Geflüchtete wirkungsvoll beim Weg zur Teilhabe in der Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Ein zentraler Baustein ist außerdem die frühzeitige und verlässliche Sprachförderung, denn Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für Teilhabe, Ausbildung und Arbeit. Wir wollen Integrations- und Sprachkurse daher weiter ausbauen, besser verzahnen und auch während der Beschäftigung weiter ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen. Viele
Geflüchtete bringen berufliche Erfahrungen mit, die in Deutschland bislang zu selten genutzt werden. Hier setzen wir auf schnellere Verfahren, gezielte Nachqualifizierungen und mehr Beratung. Gleichzeitig stärken wir Programme, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern – etwa durch Praxisqualifizierungen, Ausbildungsvorbereitung und Kooperationen mit Betrieben. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel liegt hier ein großes Potenzial, das wir aktiv nutzen wollen. Geflüchtete sollen frühzeitig eine Perspektive bekommen und nicht jahrelang in Unsicherheit gehalten werden. Die rechtliche Klarheit beim Aufenthaltsstatus ist entscheidend, damit sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte Planungssicherheit haben. Deshalb brauchen wir zuverlässige Beratungsstellen, die über bestehende Bleiberechtsoptionen und ihre Voraussetzungen informieren. Wir unterstützen pragmatische Lösungen, die Integration durch Arbeit ermöglichen und nicht behindern.
Der Kurs einer restriktiven Ausgestaltung von Sozialleistungen wird vor allem von konservativen und
rechten Parteien vertreten, etwa wenn es um Leistungseinschränkungen oder Maßnahmen wie die
Bezahlkarte mit der Begründung einer migrationspolitischen Steuerungswirkung geht. Ein konkretes Beispiel dafür ist die aktuelle Entscheidung der Unions-geführten Bundesregierung, den Zugang zu Integrations- und Sprachkursen für bestimmte Zielgruppen drastisch einzuschränken. Der grüne Integrationsminister auf Landesebene, Manne Lucha, hat bereits angekündigt, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Rücknahme dieser Beschränkungen einzusetzen.
Wir Grüne verfolgen einen anderen Ansatz als die CDU: Leistungen sollen das Existenzminimum sichern
und menschenwürdig ausgestaltet sein. Sie sind aber kein geeignetes Instrument, um Migration zu steuern. Stattdessen setzen wir auf Förderung, Teilhabe und echte Integrationschancen. Unser politischer Fokus liegŧ ðaher nicht auf Einschränkungen, sondern auf Ermöglichung: Wir wollen Hürden abbauen, Qualifizierung stärken und Geflüchtete so schnell wie möglich in Arbeit bringen. Denn wer arbeitet, kann für sich selbst sorgen, ist unabhängig von staatlichen Leistungen und wird Teil unserer Gesellschaft. Genau darauf richten wir unsere Politik aus.
- Will Ihre Partei an der Bargeldobergrenze von derzeit 50 € pro Monat festhalten? Wie begründen Sie diese Grenze vor dem Hintergrund, dass sie die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z. B. ÖPNV, Vereinsleben, kleinere Dienstleistungen) erheblich einschränkt?
Die restriktiven Vorgaben der Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form müssen aus unserer Sicht in der kommenden Legislaturperiode – wie oben beschrieben – aufgehoben werden. Das gilt in besonderem Maße für die Einschränkung der Teilhabe durch niedrige Bargeldobergrenzen.
- Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz ein Instrument geschaffen, das Kommunen ermöglicht, von landesrechtlichen Vorgaben, etwa zur Bezahlkarte, abzuweichen, wenn die Ziele der Regelung auf anderem Wege erreicht werden können und Bürokratie abgebaut wird. Wie bewertet Ihre Partei dieses Instrument im Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete?
Der Hauptgrund, warum wir Grüne in Baden-Württemberg die Einführung der Bezahlkarte mitgetragen
haben, war die in Aussicht gestellte Verwaltungsentlastung auf kommunaler Ebene. Daher halten wir das
Regelungsbefreiungsgesetz für ein passendes Instrument, um Kommunen wie Karlsruhe die Möglichkeit
zu geben, entweder vollständig auf die Bezahlkarte zu verzichten oder diese zumindest weitestgehend
diskriminierungsfrei auszugestalten.
- Mehrere Kommunen, darunter Freiburg, haben bereits beschlossen, einen Antrag auf Befreiung von den landesrechtlichen Vorgaben zur Bezahlkarte zu stellen, um Diskriminierung abzubauen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Kann sich Ihre Partei vorstellen, ein entsprechendes Vorgehen auch in unserer Stadt politisch zu unterstützen und mitzutragen? Wenn ja, in welcher Form; wenn nein, warum nicht?
Als Karlsruher Grüne lehnen wir die Bezahlkarte wie beschrieben grundsätzlich ab oder setzen uns
zumindest für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung ein. Daher hat unsere Gemeinderatsfraktion
bereits im November 2025 in einem Antrag die Stadtverwaltung der Stadt Karlsruhe dazu aufgefordert,
die Anwendung einer Regelungsbefreiung nach dem neuen Landesgesetz zu prüfen. Der Antrag wurde in den zuständigen Integrationsausschuss verwiesen. Er wird am 26.02.2026 im Arbeitskreis Integrationsausschuss erstmalig beraten.
Zweck der Wahlprüfsteine und Parteiunabhängigkeit
Wir haben die Wahlprüfsteine im Rahmen der Landtagswahl in Baden-Württemberg an mehrere Parteien geschickt. Damit wollen wir einerseits auf die Probleme der diskriminierenden Bezahlkarte aufmerksam machen, andererseits besteht theoretisch die Möglichkeit, die pauschale Bargeldgrenze von 50 € aufzuheben und die Bezahlkarte über das sogenannte Regelungsbefreiungsgesetz in den einzelnen Städten Baden-Württembergs vollständig abzuschaffen.
Die Wahlprüfsteine stellen keine Wahlempfehlung für eine bestimmte Partei dar. Wir lassen uns von keiner Partei vorschreiben, was wir tun oder lassen und sind und bleiben parteiunabhängig.



